Kurzzeitpflege

Zeitlicher Aufenthalt - Hilfe im Ausnahmefall

Raum.

Die Kurzzeitpflege bietet einen zeitlich begrenzten Aufenthalt z.B. zur Erholung und Entlastung der Pflegenden („Urlaub von der Pflege“) oder zur Überbrückung von Zeiten, in denen ein pflegendes Familienmitglied (Krankheit, Operation usw.) verhindert ist.

Aufenthaltsdauer ist bis maximal sechs Wochen pro Jahr möglich. Bitte melden Sie Ihren Bedarf zeitgerecht an!